CRA-Checkliste für Händler
Stand: 25.10.2026
Kurz gesagt
- Acht Schritte, die Sie bis 11.12.2027 erledigen sollten. Eigenmarken: Die Meldepflichten gelten schon seit 11.09.2026.
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Jetzt
- Rolle je Produkt klären: Händler, Einführer oder Hersteller (Eigenmarke, wesentliche Änderung)? (Art. 21)
- Eigenmarken: Meldeprozess für Schwachstellen und Vorfälle einrichten, denn die Pflicht gilt seit 11.09.2026 (Art. 14).
- Sortiment markieren: Welche Artikel haben Software, App, WLAN, Bluetooth oder Firmware? (Art. 2 Abs. 1)
Bis 11.12.2027
- Lieferanten anschreiben: CE, Konformitätserklärung, Anhang-II-Infos, Support-Enddatum, Einführerangaben anfordern (Art. 20 Abs. 2).
- Felder im Shopsystem anlegen: „Support bis (MM/JJJJ)“, Link zur Konformitätserklärung, Hersteller- und Einführerkontakt.
- Ablage: Unterlagen pro Produkt speichern, damit Sie sie der Behörde auf Verlangen vorlegen können (Art. 20 Abs. 5).
- Prozess für Meldungen: Wer leitet eine gemeldete Schwachstelle unverzüglich an den Hersteller weiter? (Art. 20 Abs. 4)
- Einkauf ab Ende 2027: Nur noch Ware listen, deren Prüfung vollständig ist (Art. 20 Abs. 3).
Passend dazu: Checkliste Produkthaftung.
Nächster Schritt
Vorlage: Herstellerangaben beim Lieferanten anfragen
Außerdem: Alle Fristen 2024 bis 2028