Cyber Resilience Act (CRA) für Händler: wer ist betroffen, was gilt?
Stand: 02.11.2026
Das Wichtigste in Kürze
Der Cyber Resilience Act (CRA), amtlich Cyberresilienz-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/2847), ist seit 10.12.2024 in Kraft (Art. 71 Abs. 1). Die Meldepflichten der Hersteller (Art. 14) gelten seit 11.09.2026, die Pflichten der Händler (Art. 20) ab 11.12.2027 (Art. 71 Abs. 2).
- Gilt für
- Produkte mit digitalen Elementen: Hard- und Software mit direkter oder indirekter Datenverbindung zu einem Gerät oder Netz, z. B. Router, Kameras, Smart-Home-Geräte, Spielzeug mit App, Software (Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Nr. 1). Für Shops heißt das: Viele Produkte mit App, WLAN, Bluetooth oder Firmware fallen darunter.
- Gilt nicht für
- u. a. Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika und Fahrzeuge, für die eigene EU-Regeln gelten (Art. 2 Abs. 2)
Pflichten für Händler
- Ab 11.12.2027 vor dem Verkauf u. a. prüfen, ob CE-Kennzeichnung, Herstellerangaben, Anleitung, Konformitätserklärung und das Enddatum des Support-Zeitraums vorhanden sind (Art. 20 Abs. 2). Das Enddatum, mindestens Monat und Jahr, muss der Hersteller beim Kauf klar angeben (Art. 13 Abs. 19). Alle Händlerpflichten: Art. 20.
Händler, Importeur oder Hersteller: Welche Rolle haben Sie?
| Ihre Rolle | Wann | Pflichten |
|---|---|---|
| Händler | Sie verkaufen ein Produkt unverändert weiter, das ein anderer in der EU in Verkehr gebracht hat (Art. 3 Nr. 17). | Sorgfalts- und Prüfpflichten (Art. 20) |
| Importeur (im CRA: Einführer) | Sie bringen ein Produkt eines Herstellers aus einem Nicht-EU-Land als Erster in der EU in Verkehr, z. B. Direktimport aus China. | umfangreiche Prüfpflichten und eigene Kontaktangabe (Art. 19) |
| Hersteller | Sie verkaufen unter eigenem Namen oder eigener Marke oder ändern ein Produkt wesentlich. | alle Herstellerpflichten inklusive Meldepflichten (Art. 3 Nr. 13, Art. 13, Art. 14; für Händler und Einführer ausdrücklich ab 11.12.2027: Art. 21) |
Tipp: Viele Shops sind gleichzeitig Händler (Markenware) und Einführer oder Hersteller (Direktimport, Eigenmarke). Prüfen Sie die Rolle pro Produkt.
Was Sie jetzt und bis 11.12.2027 tun
- Schon jetzt, bei Eigenmarke: Sie gelten als Hersteller (Art. 3 Nr. 13) → CRA-Meldepflicht seit 11.09.2026 (Art. 14). Bei Direktimport fremder Marken sind Sie Einführer (Art. 3 Nr. 16); Ihre Pflichten nach Art. 19 gelten ab 11.12.2027. Rolle je Produkt prüfen.
- Bis 11.12.2027, als Händler: CE, Herstellerangaben, Support-Enddatum, Konformitätserklärung beim Lieferanten anfragen → Vorlage; vor dem Verkauf prüfen (Art. 20 Abs. 2) → CRA-Checkliste. Details: Händlerpflichten nach Art. 20 und Support-Enddatum.
Bußgelder
| Wer | Höhe | Fundstelle |
|---|---|---|
| Händler, Einführer (Pflichten aus Art. 18 bis 23) | bis 10 Mio. € oder bis 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist | Art. 64 Abs. 3 |
| Hersteller (grundlegende Anforderungen nach Anhang I, Pflichten aus Art. 13, 14) | bis 15 Mio. € oder bis 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist | Art. 64 Abs. 2 |
| Falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gegenüber Behörden/notifizierten Stellen | bis 5 Mio. € oder bis 1 % des weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist | Art. 64 Abs. 4 |
Art. 64 gilt erst ab 11.12.2027 (Art. 71 Abs. 2); die deutschen Bußgeldvorschriften sollen ebenfalls am 11.12.2027 in Kraft treten (Art. 4 des Gesetzes in der vom Bundestag beschlossenen Fassung, BT-Drs. 21/8622). Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Frühwarnung: Meldepflichten.
Wer kontrolliert in Deutschland?
Nach dem vom Bundestag am 15.10.2026 beschlossenen CRA-Durchführungsgesetz soll das BSI Marktüberwachungsbehörde werden (BT-Drs. 21/6134 in der Fassung von BT-Drs. 21/8622). Bis zum 02.11.2026 war das Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet; der Bundesrat berät es im zweiten Durchgang (Innenausschuss am 05.11.2026). Wie Bußgelder in Deutschland verhängt werden, regelt dieses Gesetz.
Alle Stichtage zum CRA: CRA-Fristen.
Weiterlesen: Alle Fristen · CRA-FAQ · Data Act: Informationspflicht vor dem Kauf
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act), EUR-Lex, deutsche Fassung
- Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L 2025/90555 vom 02.07.2025
- BSI: Pressemitteilung zum CRA-Durchführungsgesetz
- Bundesrat, Drucksache 260/26
- Bundestag, Drucksache 21/6134
- Bundestag, Drucksache 21/8622 (Beschlussempfehlung)