CRA-Meldepflicht seit 11.09.2026: Betrifft das Händler?

Stand: 29.10.2026

Kurz gesagt

  • Seit 11.09.2026 meldepflichtig nach Art. 14 sind Hersteller, auch Händler mit Eigenmarke (Art. 3 Nr. 13). Ob Sie melden müssen: direkt darunter.
  • Fristen bei ausgenutzter Schwachstelle: Frühwarnung 24 h, Meldung 72 h, Abschlussbericht spätestens 14 Tage nach Verfügbarkeit einer Korrektur.

So prüfen Sie, ob Sie melden müssen

Was Hersteller melden müssen

AnlassFrühwarnungMeldungAbschluss
Aktiv ausgenutzte Schwachstelle (Art. 14 Abs. 1, 2)unverzüglich, spätestens 24 hspätestens 72 hspätestens 14 Tage, nachdem eine Korrektur verfügbar ist
Schwerwiegender Sicherheitsvorfall (Art. 14 Abs. 3, 4)unverzüglich, spätestens 24 hspätestens 72 hAbschlussbericht innerhalb eines Monats nach der 72-h-Meldung

Gemeldet wird gleichzeitig an das koordinierende CSIRT und die ENISA, über die einheitliche Meldeplattform (Art. 14 Abs. 1, Art. 16). Koordinierendes CSIRT für Hersteller mit Hauptniederlassung in Deutschland ist CERT-Bund im BSI (Art. 14 Abs. 7). Gemeldet wird über die CRA Single Reporting Platform der ENISA, auf Englisch und mit einem EU-Login-Konto (BSI: CRA Single Reporting Platform).

Die Pflichten gelten seit 11.09.2026, auch für Produkte, die vorher in Verkehr gebracht wurden (Art. 71 Abs. 2, Art. 69 Abs. 3).

Für Hersteller, die Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG sind, werden für das Versäumen der 24-Stunden-Frist für die Frühwarnung (Art. 14 Abs. 2 lit. a und Abs. 4 lit. a) keine Geldbußen verhängt (Art. 64 Abs. 10 lit. a in der berichtigten Fassung, ABl. L 2025/90555; ErwG 120). Die Meldepflicht selbst und die übrigen Fristen, etwa die 72-Stunden-Meldung und der Abschlussbericht, gelten seit 11.09.2026 unverändert. Geldbußen bis 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes sieht die Verordnung für Hersteller vor (Art. 64 Abs. 2). Art. 64 gilt nach Art. 71 Abs. 2 erst ab 11.12.2027. Auch die deutschen Bußgeldvorschriften im CRA-Durchführungsgesetz sollen erst am 11.12.2027 in Kraft treten (Art. 4 des Gesetzes in der vom Bundestag am 15.10.2026 beschlossenen Fassung, BT-Drs. 21/8622).

Was Eigenmarken-Händler jetzt tun sollten

Nächster Schritt

CRA-Checkliste für Händler (druckbar)

Außerdem: CRA: häufige Fragen · Alle Fristen 2024 bis 2028

Quellen