Haften Händler für China-Ware? Produkthaftung bei Import, Dropshipping und Amazon

Stand: 28.10.2026

Kurz gesagt

  • Kann kein haftender Akteur mit Sitz in der EU ermittelt werden, haftet der Händler wie ein Hersteller, wenn er auf Aufforderung nicht binnen 1 Monat einen EU-Akteur oder seinen eigenen Lieferanten nennt (Art. 8 Abs. 3; § 12 ProdHaftG n. F., gilt ab 09.12.2026).
  • EU-Akteur heißt: Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfilment-Dienstleister mit Sitz in der EU.
  • Vorbereitung: Für jedes Produkt Lieferant und EU-Ansprechpartner dokumentieren, mit Datum.

Der Wortlaut in einfachen Worten

Jeder Lieferant, also auch der Händler, haftet für ein fehlerhaftes Produkt, wenn

  1. kein Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfilment-Dienstleister mit Sitz in der EU ermittelt werden kann,
  2. die geschädigte Person ihn auffordert, einen solchen Akteur oder seinen eigenen Lieferanten zu nennen, und
  3. er das nicht binnen eines Monats nach Erhalt der Aufforderung tut (Art. 8 Abs. 3).

Dasselbe gilt für Online-Plattformen, die den Eindruck erwecken, selbst zu verkaufen (Art. 8 Abs. 4).

China-Ware, Import, Dropshipping, Amazon: wer haftet?

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Außerdem: Checkliste Produkthaftung bis 09.12.2026 (7 Punkte, druckbar) · Häufige Fragen: China-Ware, Lagerware, Amazon/eBay

Quellen