Ab wann gilt das neue Produkthaftungsgesetz? Fristen und Verjährung

Stand: 28.10.2026

Kurz gesagt

  • 09.12.2026: Neue Regeln für ab dann in Verkehr gebrachte Produkte; Ältere bleiben beim alten Recht.
  • 1 Monat: Benennungsfrist für Händler.
  • 3 Jahre Verjährung, 10 Jahre Ausschlussfrist.
FristDauerBeginnFundstelle
Benennung durch Händler1 MonatErhalt der AufforderungArt. 8 Abs. 3
Verjährung3 JahreKenntnis von Schaden, Fehler und haftender PersonArt. 16 Abs. 1
Ausschlussfrist10 JahreInverkehrbringen bzw. Bereitstellung nach wesentlicher ÄnderungArt. 17 Abs. 1
Ausschlussfrist bei latenter Körperverletzung25 Jahrewie obenArt. 17 Abs. 2

Deutschland: ProdHaftG verkündet, in Kraft ab 09.12.2026

Der Bundestag hat das neue Produkthaftungsgesetz am 08.10.2026 beschlossen; der Bundesrat hat am 16.10.2026 den Vermittlungsausschuss nicht angerufen (BR-Drs. 584/26 (Beschluss)). Verkündet wurde es am 27.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 321); es tritt am 09.12.2026 in Kraft (Art. 17 Abs. 1). Für Produkte, die bis einschließlich 08.12.2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, gilt das alte Recht weiter (§ 23 ProdHaftG n. F.).

Zum Vergleich: CRA-Fristen.

Nächster Schritt

Checkliste Produkthaftung bis 09.12.2026 (7 Punkte, druckbar)

Außerdem: Alle Fristen 2024 bis 2028 · Häufige Fragen: China-Ware, Lagerware, Amazon/eBay

Quellen