Sicherheitsupdates (CRA): Wie lange? Was Händler prüfen
Stand: 29.10.2026
Kurz gesagt
- Ab 11.12.2027 (Art. 71 Abs. 2) legen Hersteller einen Supportzeitraum (im Gesetz: Unterstützungszeitraum) fest: in der Regel mindestens 5 Jahre (Art. 13 Abs. 8).
- Ab 11.12.2027 muss das Enddatum zum Zeitpunkt des Kaufs leicht zugänglich angegeben werden, mindestens Monat und Jahr (Art. 13 Abs. 19).
- Händler prüfen ab 11.12.2027, ob der Hersteller das erfüllt hat (Art. 20 Abs. 2 lit. b).
Was genau verlangt der CRA?
- Dauer: Der Supportzeitraum soll die voraussichtliche Nutzungsdauer widerspiegeln und beträgt mindestens fünf Jahre. Ist das Produkt voraussichtlich kürzer in Betrieb, entspricht er dieser kürzeren Nutzungsdauer (Art. 13 Abs. 8).
- Angabe: Das Enddatum ist „zum Zeitpunkt des Kaufs in leicht zugänglicher Weise“ anzugeben, wenn zutreffend auf dem Produkt, der Verpackung oder digital, mit mindestens Monat und Jahr (Art. 13 Abs. 19).
- Updates bleiben abrufbar: Jede Sicherheitsaktualisierung bleibt mindestens zehn Jahre oder für den restlichen Supportzeitraum verfügbar, je nachdem, was länger ist (Art. 13 Abs. 9).
- Hinweis am Ende: Wenn technisch machbar, zeigt das Produkt den Nutzern an, dass der Support endet (Art. 13 Abs. 19).
Was heißt das für Ihren Online-Shop?
Der CRA verpflichtet den Hersteller zur Angabe. Im Online-Shop „kauft“ der Kunde aber auf Ihrer Produktseite. Viele Händler werden das Datum deshalb auf der Produktseite zeigen wollen, zum Beispiel so:
Sicherheitsupdates bis mindestens: 12/2032 (Angabe des Herstellers)
Ob die Angabe auf der Produktseite für Ihren Fall nötig ist, ist bislang nicht abschließend geklärt. Die EU-Kommission hat am 27.07.2026 eine erste Leitlinie zum CRA veröffentlicht (C(2026) 5252, nicht verbindlich). Danach legt der Hersteller den Support-Zeitraum fest; als Händler prüfen Sie, ob er angegeben ist (Art. 20), legen ihn aber nicht selbst fest. Einschätzung, keine Rechtsauskunft.
Woher bekommen Sie das Datum?
- Vom Hersteller oder Lieferanten: in Datenblatt, Anleitung (Anhang II) oder per Produktdaten-Feed.
- Ein eigenes Feld im Shopsystem anlegen, z. B. „Support bis (MM/JJJJ)“.
- Bei Eigenmarken: Sie sind Hersteller und legen das Datum selbst fest (Art. 3 Nr. 13, Art. 13 Abs. 8).
Nächster Schritt
Vorlage: Herstellerangaben beim Lieferanten anfragen
Außerdem: Händlerpflichten nach Art. 20 · CRA-Checkliste für Händler (druckbar) · Data-Act-Angaben auf derselben Produktseite